Donnerstag, 26. Juni 2008

Plan zur Vollendung der Menschheit

Die meisten Menschen werden es als wichtiges Anliegen betrachten, die Menschheit auch in Zukunft als Bestandteil dieses Planeten zu erhalten - Zukunftsvisionen, die das Verlassen der Erde thematisieren einmal ausgenommen. Es wird sicher niemand bestreiten, dass es für dieses Unterfangen unabdingbar ist, die Natur/Umwelt als Ganzes wieder zu ihrer ursprünglichen Gesundheit, so weit es eben noch möglich ist, zurück zu verhelfen. Da der Mensch für die krankhafte Veränderung der Umwelt verantwortlich ist, hat er auch die größtmöglichen Opfer zu erbringen, die nötig sind, um dieses zu erreichen.
Dieses große Ziel vor Augen sind viele und zum Teil radikale Maßnahmen nötig, von denen hier vorerst nur diejenigen erläutert werden sollen, die am Anfang der großen Veränderung stehen, die zu einem gesunden Verhältnis zwischen Mensch und Natur führen soll.

Für eben benanntes gesundes Verhältnis ist es unerläßlich, die übergroße Anzahl der Menschen auf diesem Planeten deutlich zu senken.
Dies soll mit folgenden Maßnahmen erreicht werden:

1. Pro Familie ist nur ein Kind erlaubt.
2. Sollte ein weiteres Kind geboren werden, ohne dass das erste verstorben ist, wird dieses zweite Kind an eine andere kinderlose Familie übergeben und die Mutter ist zur Sterilisation verpflichtet.
3. Frauen, die als Gebährmaschinen fungieren, werden zwangssterilisiert.
4. Umweltvergehen gelten in Zukunft als Schwerverbrechen.
5. Wer trotz körperlicher Befähigung keiner für die Allgemeinheit nützlichen Arbeit nachgeht, macht sich ebenfalls eines Schwerverbrechens schuldig.
6. Schwerverbrechen werden mit dem Tode bestraft.
7. Geistig oder körperlich Behinderte, die keiner sinnvollen Arbeit nachgehen können, gelten zwar nicht als Schwerverbrecher, werden aus Gründen der Menschheitsdezimierung dennoch eliminiert. (Ausgenommen Fälle, in denen die Behinderung nicht angeboren und ein Dienst an der Gemeinschaft schon geleistet worden ist)
8. Verbrechen, die nicht in der Kategorie "Schwerverbrechen" eingeordnet sind, werden wie folgt geahndet:
Diebstahl = 100 g Fleisch pro 20 € (Wert des Gestohlenen)
Ehebruch = 1 Kilo Fleisch
Körperverletzung = 100g Fleisch pro Stunde der ärztlichen Zuwendung (bei kleineren Verletzungen) oder pro Tag der häusliche Pflege/Krankenhausaufenthalt (bei größeren Verletzungen); sollte dabei ein Wert von über 100 (also 10 Kg) erreicht werden, wird diese Straftat als Mordversuch angesehen und wird ebenfalls mit dem Tode bestraft.
Diese Kg-Angaben beziehen sich auf die Menge Fleisch (erlaubter Fett-Anteil max. 20%), die der Verurteilte aus seinem eigenem Körper herauszuschneiden hat - Mengen über 2 Kg dürfen dabei in Raten "bezahlt" werden.

Diese Maßnahmen werden nicht ausreichend sein und verstehen sich nur als 1. Schritt in die richtige Richtung.

Nantej, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern von Psychosis NOS